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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINES

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als Festofferte gekennzeichnet sind. Die Angebote gelten, wenn keine andere Frist angegeben ist, 3 Monate ab dem Datum der Ausstellung.
2. Sofern nicht ausdrücklich Lieferung frei Haus vereinbart ist, trifft das Transportrisiko den Käufer. Die Ware gilt ab unserem Lager oder Werk dem Käufer als übergeben. Alle Gefahren, denen Waren und Verpackungen nach Übergabe an das Transportunternehmen (bei Lieferung frei Haus nach erfolgtem Versand) ausgesetzt sind, trägt bei jeder Art der Abfertigung der Käufer. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.
4. Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich an.
5. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
6. Die uns oder unseren Vertretern erteilten Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich anerkannt haben. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verpflichtend.
7. Mündliche Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen bzw. zusätzlich oder ergänzend zu diesen getroffen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.

II. UMFANG DER LIEFERPFLICHT

1. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend.
2. Angebotsunterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Abänderungen bleiben uns vorbehalten.
3. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen verbleiben bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
4. Von uns ermittelte oder uns zur Verfügung gestellte Analysewerte sind für die Berechnung maßgebend.

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die in unseren Preislisten und im Internet-Shop angeführten Preise sind unverbindlich. Die Rechnungen werden nach den am Tag der Auslieferung aus dem Lager/Lieferwerk gültigen Preisen ausgestellt. Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation, wie Personal-, Material-, Energie-, Fracht- oder Kreditkosten, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben usw. ändern, sind wir grundsätzlich berechtigt, auch verbindlich vereinbarte Preise nach Maßgabe der zusätzlichen Belastung zu erhöhen. Jede Verknappung oder Rationierung von Energie und Rohstoffen, welche die Produktion und/oder den Transport beeinträchtigen, sind als höhere Gewalt anzusehen. Ansprüche auf Treuerabatte oder eine Ermessensvergünstigung bestehen nicht. Werden sie gewährt, sind sie jederzeit widerrufbar und haben auf die jeweiligen Preise keinen Einfluss.
2. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem Lager oder Werk.
3. Soweit nicht anders angegeben ist Lieferdatum gleich Rechnungsdatum. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eintrifft. Bei Bezahlung innerhalb einer Woche ab Rechnungsdatum 2% Skonto (ab einem Rechnungsbetrag von EUR 100,00) oder 14 Tage netto Kassa. Wir behalten uns vor, Wechsel und Schecks anzunehmen; alle damit verbundenen Spesen und Diskontzinsen, mindestens jedoch 7 % p.a. über der jeweiligen österreichischen Bankrate, mindestens aber 10,5 % p.a., sind vom Käufer zu tragen. Alle Zahlungen werden mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen zuerst zur Begleichung von Zinsen und Nebenspesen und danach zu Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Zahlungen an unsere Vertreter/Warenauslieferer werden von uns nur anerkannt, wenn die Zahlung auf der nummerierten Inkassobestätigung unseres Unternehmens bescheinigt wurde.
4. Gerät der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug oder wird uns bekannt, dass Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich droht bzw. durch Wechsel-Protest, Klagen usw. Unsicherheiten in der Vermögenslage besteht, ist der Kaufpreis, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sofort fällig. Auch bei Verletzung anderer Vertragsbestimmungen tritt sofortiger Terminverlust ein.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen im Sinne des § 1333 Abs. 2 ABGB und zur Zahlung von Zinseszinsen in gleicher Höhe, zumindest aber 8 % p.a. verpflichtet.
6. Zahlungen sind nur an uns direkt bzw. an eine von uns schriftlich bevollmächtigte Person zu leisten.
7. Wenn nicht extra ausgewiesen, verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer.
8. Sonderbedingungen: Bei nicht fristgerechter Bezahlung direkt ausgelieferter Waren an den fakturierten Großhändler behalten wir uns vor die Waren direkt nach unseren jeweiligen Preislisten zu berechnen und umgehend einzufordern.

IV. LIEFERFRIST

1. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Liefergegenstand das Werk verlässt oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Teillieferungen sind zulässig.
2. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder Unterlieferanten um angemessene Dauer. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Ausschusserzeugung, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffteile. Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in einem solchen Falle ausgeschlossen. An Stelle einer Verlängerung der Lieferzeit steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die durch Lagerung entstehenden Kosten, und zwar mindestens 10 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vom Besteller zu erheben und nach Ablauf einer dem Käufer mitgeteilten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen bzw. den Käufer mit verlängerter Frist zu beliefern.
4. Wird die Lieferung aus unserem Verschulden verzögert, so kann der Besteller nach Ablauf einer uns aufgegebenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Mitteilung an uns. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Bestellers sind ausgeschlossen.

V. GEWÄHRLEISTUNG

1. Beanstandungen der Ware müssen uns bei sonstigem Rechtsverlust spätestens innerhalb einer Woche nach der Ankunft schriftlich angezeigt werden; es muss uns Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung nachzuprüfen. Für Schäden durch Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie während des Transportes haften wir nicht. Beanstandungen von Teillieferungen lassen den Auftrag als solchen bestehen.
2. Bei allen uns nachgewiesenen Schäden und Mängeln an dem Liefergegenstand wird das fehlerhafte Material kostenlos ersetzt. Wahlweise sind wir berechtigt, gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes Ersatz zu liefern oder die vom Käufer geleisteten Zahlungen abzüglich Montage- und sonstige Nebenkosten zurückzuvergüten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche, insbesondere für Drittschäden oder für Folgeschäden, die anderen Gegenständen entstanden sind, sind ausgeschlossen, desgleichen Ansprüche auf Ersatz von Verdienst- oder Gewinnentgang. Im Übrigen ist unsere Haftung mit der Höhe der Rechnung für den Liefergegenstand limitiert. Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir grundsätzlich darüber hinaus nur in dem Umfang, in dem unsere Lieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen und erfüllen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen; sie erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, die von uns vorgeschriebenen und gelieferten Chemikalien und Nachfüllungen nicht verwendet, an der Anlage ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden oder der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer für die Dauer von 6 Monaten ab Liefertag, bei Tag- und Nachtbetrieb für die Dauer von 3 Monaten.
3. Zusicherungen, dass der Liefergegenstand für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die technische Beratung erfolgt nach bestem Können und Wissen auf Grund unserer Erfahrung und unserer Versuche. Eine Haftung von uns kann hieraus aus keinerlei Rechtsgrund hergeleitet werden.

VI. RÜCKTRITTSRECHT

1. Rücktrittsrecht
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haben bei Fernabsatzverträgen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, sofern kein gesetzlicher Ausschluss des Rücktrittsrechts vorliegt. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage und beginnt bei einem Kaufvertrag über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten hat.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Unternehmer
Biorein Eder e.U.
Napoleonstraße 14
4053 Haid bei Ansfelden
Österreich
E-Mail: office@biorein.at
Telefon: +43 (0)664 / 24 14 083
mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

2. Folgen des Rücktritts
Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, hat der Unternehmer alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Kosten der Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag beim Unternehmer eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesendet hat – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und jedenfalls spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Unternehmer über den Rücktritt informiert hat, an den Unternehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

3. Kosten der Rücksendung
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Verbraucher, sofern mit dem Unternehmer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Wertersatz
Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts
Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren,
- die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der Lieferung untrennbar mit anderen Waren vermischt wurden;
- die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

sowie in den sonstigen gesetzlich vorgesehenen Fällen gemäß § 18 FAGG.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer nimmt im Falle der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware den Verkaufserlös als unser Treuhänder entgegen.
2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig. Zugriffe Dritter (wie z.B. Pfändung) hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

VIII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Haid, Gerichtsstand für beide Teile ist das Bezirksgericht Linz-Urfahr. Ausländische Käufer können wir auch vor einem zuständigen ausländischen Gericht belangen. Auf das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden.